Wenn das Auto, das Sie in Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, beim Einsatz in einer anderen Firma oder bei ärztlicher Behandlung benutzen, infolge einer Kollision beschädigt worden ist und die Schuld nicht an Ihnen lag, können Sie die Deckung der Mietkosten eines Ersatzwagens bei der Versicherungsanstalt des Kollisionsurhebers beantragen. Die Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Automietung eines Fahrzeugs in der selben oder niedrigeren Klasse und Beweisen, dass das Fahrzeug unentbehrlich in der beruflichen Arbeit ist oder wegen des gesundheitlichen Zustandes sein Vermissen bestimmte Finanz- bzw. Gesundheitsschäden verursacht. Im Zusammenhang damit soll man , bevor man gemietet hat, beim Schadensachenverständigen oder im Sekretariat der Versicherungsanstalt eine Erklärung vom beispielsweise folgenden Inhalt vorlegen: „Betreff: (Nr. der Angelegenheit). Hiermit erkläre ich, dass im Zusammenhang mit der Beschädigung meines Fahrzeuges durch Ihren Kunden / Ihre Kundin, das ich erwerbsmäßig / zur ärztlichen Behandlung (Details) benutze, bin ich gezwungen, einen Ersatzwagen für die Reparaturzeit zu mieten“. Die Kopie Ihrer Erklärung soll mit dem Stempel der Versicherungsanstalt „Eingang am... „ versehen werden.
Die Reparatur eines Fahrzeugs ist mit vielen nacheinander folgenden, zeitaufwendigen Tätigkeiten verbunden. Zuerst muss dem Versicherer des Urhebers der Schaden angemeldet werden. Dieser führt die Schadenprüfung gewöhnlich erst nach ein paar Tagen durch und erstellt ein Protokoll. Die Papiere verkehren oft zwischen örtlich zuständigen Agenturen. Wenn der Autoservice auf Grund des von der Versicherung erhaltenen Protokolls selbst den Schaden bewertet, erweist sich oft eine wiederholte Schadenprüfung erforderlich. Meistens verfügt der Autoservice nicht über alle Ersatzteile, die zur Reparatur erforderlich sind und muss diese nicht selten aus dem Ausland holen. Das alles verursacht, dass die Vorbereitungen zur Reparatur bis zu einigen Wochen verlängert werden können, obwohl die Reparatur selbst lediglich ein paar Tage dauert. Aber die Mietzeit ist nicht durch die s.g. technologische Reparaturzeit determiniert, wie die Versicherungsanstalten so gerne interpretieren, sondern durch die wirkliche Zeit, in der der Wagen außer Betrieb ist, weil Sie die Verluste wegen des mangelnden Autos schon gleich nach der Kollision erleiden und insbesondere dann, wenn Sie das Auto physisch vermissen, weil es sich in der Werkstatt befindet.
Man muss betonen, dass diese Zeit für Vorbereitung zur Reparatur vor allem durch Verzögerung und schlechte Arbeitsorganisation des Versicherers verlängert wird, wofür keineswegs der Benachteiligte Folgen tragen soll ! Der Versicherer versucht manchmal einen maximalen Satz für die Ersatzautomiete zu bestimmen. Aber unabhängig davon, ob das 500 PLN für 24 Stunden bei der am Markt teuersten Firma oder aber 100 PLN für ein gleiches Fahrzeug bei einer Konkurrenzfirma sind, darf der Versicherer Ihnen gesetzlich weder empfehlen noch befehlen, dass Sie eine bestimmte Firma in Anspruch nehmen. Somit kann er auch keine Sätze für die Automiete festsetzen. Eine einzige Begrenzung ist der gesunde Menschenverstand und die Tatsache, dass Sie ein Fahrzeug in der selben oder niedrigen Klasse mieten dürfen, aber immer in der Firma, die Sie sich selbst auswählen und zum Satz, den Sie selbst mit dem Autovermieter vereinbaren.
Vorschriftsmäßig (BGB Art. 361, 363 und 415, Finanzministerverordnung vom 24.03.2000, GBl. Nr. 26, Pos. 310 über Haftpflicht) ist der Versicherer verpflichtet, im Haftpflichtbereich alle Ansprüche des Benachteiligten in solchem Masse zu regulieren, dass er keine Verluste auf Grund des aufgetretenen Schadens erleidet. Und die Reparaturkostendeckung Ihres Fahrzeugs ist lediglich ein grundlegender Anspruch, der angemeldet werden kann.
Indem die Versicherer Schwierigkeiten bei der Erledigung der grundlegenden Angelegenheiten vermehren, bauen sie ein Bewusstsein der Selbstzufriedenheit bei den Benachteiligten mit deren Erledigung auf und ersichtlich profitieren, wenn die Benachteiligten weniger offenbare Verluste nicht wahrnehmen, deren Deckung scheint noch schwieriger zu realisieren zu sein. Die Benachteiligten sorgen also in der ersten Reihe für Deckung der Kosten, die mit der Reparatur und bzw. Automiete verbunden sind und lassen Verluste nach, die mit den am Tage der Kollision nicht erfolgten Interessen, mit der bei Schadenabwicklung verlorenen Zeit, Nerven, Telefonkosten, Nutzwertverlust des reparierten Autos usw. verbunden sind. Deswegen ist Deckung eines so grundlegenden Kostens wie Ersatzwagenmiete keine Gnade sondern die Pflicht der Versicherungsfirma und das Recht steht auf Ihrer Seite !